Der Kreis der patentsteuerpflichtigen Personen umfasst nun auch juristische Personen, die ein Restaurant, einen Catering-Betrieb oder eine Bar betreiben. Voraussetzung für diese Art von Betrieben ist, dass sie über bis zu 3 Sterne verfügen, einen Umsatz von weniger als 100.000 BGN haben und nicht nach dem Mehrwertsteuergesetz registriert sind. Diese...