Der Nullsatz für die Lieferung von Brot und Mehl, für die Nutzung von Sportanlagen und für allgemeine touristische Dienstleistungen wird bis zum 30.06.2024 verlängert. Der Satz von 9 % für Restaurantdienstleistungen wird bis zum 31.12.2024 verlängert. Ab dem 01.01.2025 wird der Schwellenwert für die obligatorische Umsatzsteuerregistrierung auf 166 000 BGN...