Mindestlohn – 933 BGN;Mindestbetrag des Versicherungseinkommens für Selbstversicherte – 933 BGN;Maximaler monatlicher Betrag des Versicherungseinkommens – 3.750 BGN;Täglicher Höchstbetrag des Arbeitslosengeldes – 107,14 BGN;Die Zahlungsweise des Krankenstands durch den Arbeitgeber ändert sich – die ersten zwei Arbeitstage werden vom Arbeitgeber in Höhe von 70 % des durchschnittlichen täglichen Bruttoentgelts bezahlt,...