Die Nationalagentur für Einnahmen mit einem neuen elektronischen Dienst für die Betreiber digitaler Plattformen

Betreiber digitaler Plattformen können nun elektronisch Auskunftsdateien zu Personen (Verkäufern) übermitteln, die über digitale Plattformen tätig sind/Einnahmen erzielen.

Der Dienst „Automatischer Informationsaustausch durch Plattformbetreiber – DPI/DAC7“ ist im Portal für E-Dienste der Einnahmenagentur mit qualifizierter elektronischer Signatur /KEP/ verfügbar.

Um auf den elektronischen Dienst zugreifen zu können, muss über das Portal für E-Dienste der Einnahmenagentur ein Antrag auf Nutzung gestellt werden.

Für den Fall, dass die Daten von einem Bevollmächtigten übermittelt werden, ist es erforderlich, einen „Antrag auf Nutzung elektronischer Dienste mit qualifizierter elektronischer Signatur /KEP/ eines Bevollmächtigten“ mit vollem Zugriff einzureichen.

Die Informationen müssen bis zum 31. Januar des Jahres bereitgestellt werden, das auf das Jahr folgt, für das die Informationen bereitgestellt wurden.