Änderungen im Einkommensteuergesetz für 2024

Einkünfte aus beweglichem Vermögen, das an Personen übergeben wurde, die zur Sammlung, Beförderung, Verwertung oder Beseitigung von Abfällen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz berechtigt sind, sind von der Besteuerung befreit. Über diese nicht steuerpflichtigen Einkünfte erfolgt eine Auskunft gemäß Art. 73, Abs. 1 Einkommensteuergesetz.

Als steuerpflichtiges Einkommen aus der Veräußerung oder dem Tausch von Aktien, Anteilen, Ausgleichsinstrumenten, Anlagegutscheinen und anderen finanziellen Vermögenswerten, einschließlich virtueller Währungen, sowie aus dem Devisenhandel wird die jeweils ermittelte Summe der im Laufe des Jahres erzielten Gewinne, ermittelt für jede Einzeltransaktion, abzüglich der im Laufe des Jahres realisierten Verluste, die für jede einzelne Transaktion ermittelt werden, reduziert um 10 Prozent Kosten, bestimmt.

Die Einkünfte natürlicher Personen, die keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzes sind, aus dem Sammeln wilder Pilze und Früchte, mit Ausnahme derjenigen aus Heilpflanzen, werden mit einer alternativen Steuer besteuert, die einen gesetzlich festgelegten Betrag festlegt – 30 BGN für jeden Monat, in dem die Aktivität durchgeführt wird.

Es kommen neue Arten nicht steuerpflichtiger Einkünfte hinzu, die in der Auskunft gemäß Art. 73, Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes für das Jahr 2024 genannt werden müssen:
– Stipendien, die natürliche Personen für ihr Studium im In- und Ausland erhalten, mit Ausnahme der von den Schulen zugunsten von Schülern und Studenten gezahlten Stipendien. Hierzu zählen beispielsweise Einkünfte in Form von Stipendien zum Erwerb oder zur Verbesserung von Qualifikationen sowie zur Umschulung, die Unternehmen auszahlen.
– Tägliches Reisegeld, das einer Einzelperson unter 1000 BGN/Jahr gezahlt wird.
– Einkünfte nach Art. 24, Abs. 2, Punkt 12 des Einkommensteuergesetzes – hierbei handelt es sich um die Sozialkosten, die dem Arbeitgeber bis zu 60 BGN pro Monat für jede versicherte Person für Beiträge/Prämien für freiwillige Zusatzversicherungen, freiwillige Krankenversicherungen und/oder Lebensversicherungen entstehen, gemeldet von den Unternehmen und Handelsvertretungen.

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